12.06.2025
Vortrag
Spaniens Politik zur Westsahara
mit Professor Dr. Manfred O. Hinz
und anschließendem Beisammensein im Theatermuseum im Schauspielhaus
Die von den Vereinten Nationen seit 1946 geführte Liste der sog. Gebiete ohne Selbstregierung nennt die Westsahara als einzige in Afrika verbliebene Kolonie. Die im Jahre 1884 in Berlin durchgeführte Kongokonferenz bestätigte den kolonialen Anspruch Spaniens auf die Westsahara. Mit dem im November 1975 völkerrechtswidrig geschlossenen Vertrag von Madrid überließ Spanien seine Kolonie Marokko und Mauretanien, die beide Ansprüche auf das Territorium der Westsahara geltend gemacht hatten.
Der Einvernahme des Gebietes durch die beiden Nachbarländer – nach Friedensschluss mit Mauretanien im Jahr 1979 übernahm Marokko auch den zunächst von Mauretanien besetzten Teil der Westsahara - trat die sahaurische Bevölkerung bewaffnet entgegen.
Das von den Vereinten Nationen unterstützte Waffenstillstandsabkommen von 1991 sieht u. a. vor, dass in einem Referendum zu ermitteln sei, ob die Westsahara ein unabhängiger Staat oder Teil Marokkos werden sollte.
sieht u. a. vor, dass in einem Referendum zu ermitteln sei, ob die Westsahara ein unabhängiger Staat oder Teil Marokkos werden sollte. Zu diesem Referendum ist es bis heute nicht gekommen, obwohl Marokko Partei des Abkommens von 1991 ist. Für Marokko gibt es kein Recht auf Selbstbestimmung der Sahauris das die Wahl der Unabhängigkeit einschließt, sondern nur die Wahl zwischen voller Integration oder Integration als teilautonomes Gebiet in den marokkanischen Staat.
Professor Dr. Manfred O. Hinz, Professor für öffentliches Recht an der Universität Bremen und Vorsitzender des Kuratoriums des Vereins „Freiheit für die Westsahara“ legte in seinem Vortrag die doppelzüngige Politik der internationalen Gemeinschaft und mit ihnen die der Europäische Union dar. Dabei spielt das Verhalten Spaniens zu dieser Frage eine besondere Rolle.
Es war ein spannender Abend zu einem Thema, das mehr öffentliches Interesse verdient.




